Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule „HOW TO DOG“
§1 Vertragsgegenstand
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln.
Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, feste Gruppenstunden, Welpen-Gruppen, Welpen-Seminare, Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer/in abhängt.
§2 Vertragsabschluss
Die Anmeldung kann persönlich, per Post, telefonisch oder E-Mail erfolgen. Mit der Teilnahme an den Ausbildungsangeboten der Hundeschule „HOW TO DOG“ erkennt der Kunde die AGB`s vollständig an. Der Kunde erklärt, die AGB`s gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
§3 Teilnahmevorraussetzung
Es können nur Hunde an den Gruppenstunden, Kursen und Einzelstunden der Hundeschule „HOW TO DOG“ teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung (Welpen angemessen, d.h. je nach Herkunft nach einer bis zwei Impfungen) verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis gegebenenfalls benötigt.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist bei Bedarf vorzulegen. Ist der Hund nicht versichert, haftet der Hundehalter / Kunde selbst für entstehende Schäden.
Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem Trainer. Die Hundeschule „HOW TO DOG“ behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
§4 Teilnahmeausschluss
Die Hundeschule „HOW TO DOG“ behält sich vor, ohne Einhaltung von Fristen vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde das Seminar/Training wiederholt stört, der Kunde im Zahlungsrückstand ist, der Kunde gegen das Tierschutzgesetz verstößt oder der Kunde sich anderweitig vertragswidrig verhält. Insbesondere wenn er den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung oder andere Kunden gefährdet. Bereits gezahlte Gebühren, auch für nicht in Anspruch genommene Stunden, werden nicht erstattet.
Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme an den Gruppenstunden ausgeschlossen.
Der Kunde versichert, dass der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat.
Symptome wie zum Beispiel Durchfall, Erbrechen oder Husten, sowie eitrige Sinusitis oder Augenentzündung sind dem Trainer mitzuteilen. Der Trainer ist berechtigt, den Hund im Zweifelsfall vom Unterricht auszuschließen, um die anderen Tiere der Gruppe von einer Ansteckung zu schützen und eine Kontamination (z.B. durch Kot oder Erbrochenes) des Trainingsgeländes zu verhindern.
Chronische Erkrankungen des Hundes sind dem Trainer vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
Der Trainer des Kurses ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
Ausfälle von Kursstunden aufgrund von Krankheit bei Hund oder Besitzer können nachgeholt werden, sofern eine rechtzeitige Abmeldung in Absprache mit dem Trainer erfolgt ist. Es steht dem Kunden im Falle einer Erkrankung des Hundes frei auch ohne den Hund an den Stunden teilzunehmen.
Ausnahme ist die Läufigkeit von Hündinnen während des Kurszeitraumes. Das Hund-Halter-Team scheidet aus dem Kurs aus und kann – ohne erneute Zahlung der Kursgebühr, nach Abstimmung mit den Trainern der Hundeschule „HOW TO DOG“ zu einem späteren Zeitpunkt in einen anderen Kurs wieder einsteigen.
Hundehalter, die mit einem Hund mit Auflagen (Maulkorbpflicht, Leinenpflicht, etc.) trainieren möchten sind verpflichtet, den Trainer über diese Auflagen vor der Buchung einer Dienstleistung der Hundeschule „HOW TO DOG“ zu informieren. Sollte der Trainer die Teilnahme eines solchen Hundes akzeptieren sind die Auflagen während des Trainings einzuhalten.
§5 Rücktritt durch den Kunden
5.1 Absagen von Einzelstunden und festen Gruppenstunden von Seiten des Kunden
Einzelstunden
Die Absage von Seiten des Kunden muss mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn per Telefon (persönlich) stattfinden. Erfolgt dies nicht oder später, wird die jeweilige Veranstaltungs-/Leistungsgebühr in voller Höhe berechnet.
Diese Regelung gilt auch für alle Hunde wie in §4 beschrieben.
Wird von Seiten des Kunden nicht rechtzeitig abgesagt, wird für Einzelstunden der ganze Einzelstundenpreis berechnet.
Gruppenstunden
Gruppenstunden können von einzelnen Teilnehmern nicht abgesagt werden. Eine verpasste Gruppenstunde, gleich aus welchem Grund, wird immer als stattgefunden berechnet.
5.2 Rücktritt durch den Teilnehmer an Kursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Leistung gilt nicht als Rücktritt.
Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn kann die Hundeschule „HOW TO DOG“ ohne weiteren Nachweis folgende Stornierungskosten verlangen:
- Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Leistung 20% des Teilnahmebeitrages
- Bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Leistung 50% des Teilnahmebeitrages
- Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Beginn bzw. Abbruch der Veranstaltung/Leistung 100% des Teilnahmebeitrages
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet
§6 Rücktritt durch die Hundeschule
Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen/Leistungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden die Kurs- oder Einzelstunden am Ende des Kurses angehängt und nachgeholt bzw. ein neuer Termin für eine Einzelstunde vereinbart.
Dieser Termin ist bei Gruppenunterreicht für die gesamte Gruppe verbindlich und wird allein von Seiten der Hundeschule festgelegt.
Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule „HOW TO DOG“ sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen des Trainers, so kann die Hundeschule „HOW TO DOG“ ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten. Eine Erstattung der Kursgebühr nach Start des Kurses ist in diesem Fall nicht möglich.
§7 Kosten und Zahlungsbedingungen
Die Kosten für die vereinbarten Kurse sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.
Die vereinbarte Kursgebühr ist für den jeweils vereinbarten Kursinhalt bar oder per Überweisung und im Voraus zu entrichten. Eine anderweitige Zahlungsmodalität bedarf der vorherigen Vereinbarung. Die Bankverbindung lautet:
Sollten für individuell vereinbarte Kurse längere Anfahrten nötig sein, berechnet die Hundeschule zusätzlich zur vereinbarten Kursgebühr eine Anfahrtspauschale, welche vor Beginn des Kurses mit dem Kursteilnehmer vereinbart wird.
§8 Haftung
Die Hundeschule „HOW TO DOG“, sowie deren Inhaber Carolyn Müller und Thomas Miesler, haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Teilnehmer oder deren Hunde verursacht werden. Dies betrifft Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf öffentlichem Gelände, etwaige Einrichtungsgegenstände in Kursräumen, sowie die Einrichtung oder Ausrüstung, welche in den Trainingsstunden Verwendung findet. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung eines Trainers der Hundeschule „HOW TO DOG“ handelt und sich auf einem eingezäunten Trainingsgelände oder auf öffentlichem Gelände befindet.
Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten der Hundeschule „HOW TO DOG“, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt.
Bei Mitwirkung oder Anwesenheit von Kindern an den Gruppen- oder Einzelstunden haben die Eltern die Aufsicht für die Kinder. Der Trainer ist nicht als Aufsichtsperson für die Kinder zu verstehen.
Soweit die Kursteilnehmer durch den Trainer aufgefordert werden, ihren Hund von der Leine zu lösen, handelt jeder Kursteilnehmer auf eigene Verantwortung und trägt allein die Verantwortung hierfür.
Die Inhaber übernehmen keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden. Die Teilnehmer haften für Schäden, die sie selbst oder ihr Hund(e) verursacht haben.
§9 Urheberrecht
Das Urheberrecht der an den in Schulungen, Seminaren, Gruppen- oder Einzelunterricht ausgehändigten Unterlagen liegt ausschließlich bei der Hundeschule „HOW TO DOG“. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder jede Art der öffentlichen Verwendung obliegen der vorherigen Zustimmung der Inhaber der Hundeschule „HOW TO DOG“, Carolyn Müller oder Thomas Miesler.
§10 Nutzungsrechte
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während eines Kurses, Einzeltrainings oder anderer Unterrichtseinheiten aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite, der Facebookseite, der Instagram-Seite oder anderen sozialen Medien der Hundeschule, sowie bei Vorträgen und Seminaren der Trainerinnen zu Ausbildungszwecken verwendet werden dürfen. Im Falle einer Veröffentlichung werden Personen welche nicht Angestellte der Hundeschule „HOW TO DOG“ sind, unkenntlich gemacht.
Der Hundehalter verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
Film/-Fotoaufnahmen durch Hundehalter während einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht gestattet.
Wenn eine Veröffentlichung des eigenen Bildes nicht gewünscht ist, so ist das bei der ersten Teilnahme an einem Kurs oder einer anderweitiger Veranstaltung klar zu äußern.
Die Bild- und Videomaterialien bleiben auch nach Beendigung der Teilnahme Eigentum der Hundeschule und können durch diese veröffentlicht werden.
§11 Salvatorische Klausel
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Mobile Hundeschule für Frankfurt am Main, Wetteraukreis, Bad Nauheim, Butzbach